Rauchfangkehrer arbeiten im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung. Die vorgeschriebenen Arbeiten sind in der Tiroler Feuerpolizeiordnung und dem Tiroler Heizungsanlagengesetz gesetzlich geregelt. Dabei ist sowohl der Rauchfangkehrer als auch der Betreiber von Feuerungsanlagen per Strafandrohung verpflichtet die Tätigkeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Durch die regelmäßigen Rauchfangkehrerarbeiten werden Kaminbrände und Brände aufgrund von Feuerstätten verhindert und gleichzeitig ein sicherer, störungsfreier und energiesparenden Betrieb der Heizungsanlagen sicher gestellt.
Rauchfangkehrer in Tirol sind grundsätzlich 4x im Jahr unterwegs. Wie oft der Rauchfangkehrer zu Ihnen persönlich kommt hängt von Ihrer Anlage ab. Zusätzlich zu den untenstehenden Feuerstättenüberprüfungen kommt der Rauchfangkehrer alle 5 Jahre zur Hauptüberprüfung!

Als Rauchfangkehrerunternehmen sind wir verpflichtet uns an die sogenannte Kehrtarifverordnung zu halten. Diese Kehrtarifverordnung wird vom Land Tirol in kooperation mit den Sozialpartnern meist jährlich neu ausgearbeitet und angepasst.
Die Anzahl der Reinigungen bzw. Überprüfungen ist davon abhängig ob eine Feuerungsanlage benutzt wird oder nicht. Dies ist vergleichbar mit einem Auto, für welches man jährlich ein Pickerl und eine Nummerntafel benötigt. Unbenutzte Feuerstätten können Sie bei Ihrem zuständigen Rauchfangkehrerbetrieb formlos abmelden. Nach der Abmeldung werden dann keine Arbeiten mehr an der abgemeldeten Feuerungsanlage vorgenommen und somit auch nicht mehr verrechnet. Dabei gibt es jedoch zu beachten, dass die Abmeldung mindestens 1 Jahr lang gültig ist – sollte die Feuerstätte früher wieder in Betrieb genommen werden ist dies dem zuständigen Rauchfangkehrer mitzuteilen. Wird die Feuerstätte wieder in Betrieb genommen ohne den Rauchfangkehrer zu verständigen haften Sie im Schadensfall selbst!