Checkliste zur Abnahme der Feuerstätte

Checkliste zur Abnahme der Feuerstätte

1. Abnahmearten

Bei Neubauten sind zwei Abnahmeschritte gesetzlich bzw. fachlich vorgeschrieben:

  • 🧱 Rohbauabnahme
    → erfolgt vor der Verkleidung oder dem Verschließen der Bauteile (z. B. Rauchfang, Verbindungsstück).
    → dient der Kontrolle der ordnungsgemäßen Errichtung nach den technischen Vorschriften.
  • 🏠 Gebrauchsabnahme
    → erfolgt nach vollständiger Fertigstellung der Feuerstätte.
    → beinhaltet die Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie die Erstellung des Abnahmeprotokolls durch den bevollmächtigten Rauchfangkehrer.

1. Allgemeine Voraussetzungen

  • ✅ Genehmigung des Bauvorhabens durch die Behörde
  • ✅ Fertigstellung der Feuerstätte (Ofen, Kaminofen, Heizkessel etc.)
  • ✅ Fertiggestellter und trockener Rauchfang
  • ✅ Zugang für die Überprüfung durch den bevollmächtigten Rauchfangkehrer ist gewährleistet

2. Erforderliche Unterlagen für die Abnahme

Dokument / NachweisBeschreibungRechtsgrundlage / Norm
Abnahmeprotokoll gem. TGHKGBestätigung des Installateurs über die ordnungsgemäße Errichtung der FeuerstätteTiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz (TGHKG)
Dichtheitsprüfungsprotokoll der RauchgasanlageNachweis der Dichtheit des Rauchfangs bzw. der Abgasanlage durch den RauchfangkehrerÖNORM B 8201
Installationsprotokoll / Bestätigung des Installateurs oder OfenbauersNachweis, dass die Anlage entsprechend der geltenden Gesetze, Normen und Herstellerangaben errichtet wurdeÖNORM EN 15544, ÖNORM B 8301, jeweilige Feuerstättenhersteller, ÖNORM B 8311, usw.
Bestätigung über die ordnungsgemäße Errichtung des RauchfangsAusführungsbestätigung lt. Herstellerangaben und NormenÖNORM B 8201, ÖNORM EN 1443, ÖNORM EN 13384-1, usw.
Typenschild / CE-Kennzeichnung der FeuerstätteNachweis über den Typ, die Leistung und die Zulassung der FeuerstätteEU-Bauprodukteverordnung, ÖNORM EN 13240 (z. B. für Kaminöfen)
Betriebsanleitung und WartungshinweiseOriginaldokumentation für Betrieb, Wartung und ReinigungHerstellerpflicht lt. Produktsicherheitsgesetz
Nachweis der Verbrennungsluftversorgung (bei raumluftabhängigen Anlagen)Berechnung bzw. Dokumentation der ausreichenden LuftzufuhrHersteller

4. Durchführung der Abnahme

  • 🔹 Rohbauabnahme: durch Rauchfangkehrer vor Fertigstellung
  • 🔹 Gebrauchsabnahme: durch Rauchfangkehrer nach Abschluss aller Installations- und Bauarbeiten
  • 🔹 Funktions- und Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage
  • 🔹 Erstellung und Aushändigung des Abnahmeprotokolls (Abnahmebefund an die Behörde)

5. Nach der Abnahme

  • 📁 Alle Protokolle und Nachweise sammeln und aufbewahren (Bauakte, Versicherung, Behörde)
  • 📅 Kehr- und Überprüfungsintervalle laut Kehrplan / TFPO einhalten
  • ⚠️ Änderungen an Feuerstätte oder Abgasanlage nur mit neuerlicher Abnahme durchführen

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kaminbrand – ursachen und maßnahmen

Leider kommt es nicht selten vor dass Rauchrohre oder Rauchfänge, in unserer Region auch Kamine genannt durchbrennen. Die Feuerwehren und auch wir als Rauchfangkehrer kennen Möglichkeiten diese Brände einzudämmen. In diesem Beitrag möchten wir erklären welche Ursachen es für Kaminbrände gibt und wie Sie diesen vorbeugen können.

Wie entsteht ein Kaminbrand?

Welche Maßnahmen sind notwendig?

Rußablagerungen im Kamin entstehen durch ungünstiges, meist feuchtes Brennmaterial, einen feuchten Kamin, falsche oder unzureichende Verbrennungsluftversorgung oder schlechte Feuerstätten. Dieser Ruß kann sich unter bestimmten Voraussetzungen entzünden. Somit gibt es zwar viele mögliche Ursachen für einen Kaminbrand aber dieser kommt nicht einfach plötzlich.

Der Ausgangspunkt des Ganzen sind die Rauchgase der Feuerstätte. Sie können nur in einem bestimmten Umfang Dämpfe aus Wasser, Teer oder Pech aufnehmen. Wird ihnen nach dem Sättigungspunkt weitere Feuchtigkeit zugeführt, kondensieren die überschüssigen Teer-, Pech- und Wasseranteile an den Kamininnenwänden. Das Kondensat ist dort zunächst eine schmierige bis flüssige Masse, die Schmierruß genannt wird. In diesem Zustand kann sich der Ruß noch nicht entzünden. Steigt allerdings die Temperatur der Rauchgase und die niedergeschlagenen Teer-, Pech- und Wasserdämpfe verdunsten, trocknet der Schmierruß aus und wird Hartruß oder Glanzruß auch Pech genannt. Geraten nun Funken in den Kamin, kommt es zum Brand.

Ihr erster Schritt sollte auf jeden Fall sein, die Feuerwehr zu verständigen! Rufen Sie einfach die 112!

Als nächsten Schritt sollten Sie oder die zuständige Feuerwehr unverzüglich Ihren zuständigen Rauchfangkehrermeister verständigen. Es ist nicht ratsam selbst Löschversuche am Kamin zu starten, dies kann in den meisten Fällen zu noch größeren Schäden führen! Löschen Sie niemals mit Wasser. Wasser hat die Eigenschaft sich bei Temperaturbelastung stark auszudehnen und zu verdampfen. Dabei besteht Explosionsgefahr im Kamin!

Starker Funkenflug weist auf Flocken- und Staubrußbrände hin. Der Ruß, der bislang an der Kamininnenwänden haftete, wurde in Bewegung versetzt, weil die gestiegene Temperatur den Auftrieb erhöhte. 

Schwieriger ist die Bekämpfung von Hartrußbränden wie Pechbränden. Dieser Ruß wird zu einer sirupartigen Masse, wenn er erwärmt wird. Der zähe Ruß kann stark aufblähen. Eine Verengung oder Verschluss des Kaminquerschnitts droht. Aus diesem Grund wird eine Kugel oder Fallgranate in den Schornstein herabgelassen, die eine Komplettverengung verhindert.

Wie man einen Kaminbrand verhindert oder vorbeugt

Damit sich kein Ruß im Kamin entzünden kann, sollte sich schlichtweg keiner dort befinden. Leider hat die Rußentstehung vielfältige Ursachen. Oftmals ist falsches Brennmaterial schuld, doch lassen sich manche Brände auch auf minderwertige Öfen oder unpassende Verbrennungslufteinstellungen zurückführen. Demnach sollten Sie immer passendes Brennmaterial verwenden. Dazu zählt Holz welches ausreichend trocken ist, hochwertige Kohle oder Holzbriketts. Damit kein Glanzruß entsteht, hat Brennholz optimalerweise einen Feuchtigkeitsgehalt von höchstens von 15 %. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Wasseranteil im Brennholz zu ermitteln. Sollte Ihr Kaminsystem schon älter sein, sollten Sie es unbedingt von Ihrem zuständigen Rauchfangkehrer überprüfen lassen! Undichtheiten am Kaminsystem können im Brandfall verheerende Auswirkungen haben!

Außerdem darf kein Müll oder lackiertes Holz im Kamin verbrannt werden. Des Weiteren ist die Kehrpflicht nicht zu vernachlässigen. Kamine und Zentralheizungen sowie Etagenheizungen müssen regelmäßig von Ihrem zuständigen Rauchfangkehrer gereinigt werden. Eine zusätzliche Reinigung Ihrer Einzelöfen ist durchaus ratsam. Kontaktieren Sie uns, Wir beraten Sie gerne!