Checkliste zur Abnahme der Feuerstätte

Checkliste zur Abnahme der Feuerstätte

1. Abnahmearten

Bei Neubauten sind zwei Abnahmeschritte gesetzlich bzw. fachlich vorgeschrieben:

  • 🧱 Rohbauabnahme
    → erfolgt vor der Verkleidung oder dem Verschließen der Bauteile (z. B. Rauchfang, Verbindungsstück).
    → dient der Kontrolle der ordnungsgemäßen Errichtung nach den technischen Vorschriften.
  • 🏠 Gebrauchsabnahme
    → erfolgt nach vollständiger Fertigstellung der Feuerstätte.
    → beinhaltet die Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie die Erstellung des Abnahmeprotokolls durch den bevollmächtigten Rauchfangkehrer.

1. Allgemeine Voraussetzungen

  • ✅ Genehmigung des Bauvorhabens durch die Behörde
  • ✅ Fertigstellung der Feuerstätte (Ofen, Kaminofen, Heizkessel etc.)
  • ✅ Fertiggestellter und trockener Rauchfang
  • ✅ Zugang für die Überprüfung durch den bevollmächtigten Rauchfangkehrer ist gewährleistet

2. Erforderliche Unterlagen für die Abnahme

Dokument / NachweisBeschreibungRechtsgrundlage / Norm
Abnahmeprotokoll gem. TGHKGBestätigung des Installateurs über die ordnungsgemäße Errichtung der FeuerstätteTiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz (TGHKG)
Dichtheitsprüfungsprotokoll der RauchgasanlageNachweis der Dichtheit des Rauchfangs bzw. der Abgasanlage durch den RauchfangkehrerÖNORM B 8201
Installationsprotokoll / Bestätigung des Installateurs oder OfenbauersNachweis, dass die Anlage entsprechend der geltenden Gesetze, Normen und Herstellerangaben errichtet wurdeÖNORM EN 15544, ÖNORM B 8301, jeweilige Feuerstättenhersteller, ÖNORM B 8311, usw.
Bestätigung über die ordnungsgemäße Errichtung des RauchfangsAusführungsbestätigung lt. Herstellerangaben und NormenÖNORM B 8201, ÖNORM EN 1443, ÖNORM EN 13384-1, usw.
Typenschild / CE-Kennzeichnung der FeuerstätteNachweis über den Typ, die Leistung und die Zulassung der FeuerstätteEU-Bauprodukteverordnung, ÖNORM EN 13240 (z. B. für Kaminöfen)
Betriebsanleitung und WartungshinweiseOriginaldokumentation für Betrieb, Wartung und ReinigungHerstellerpflicht lt. Produktsicherheitsgesetz
Nachweis der Verbrennungsluftversorgung (bei raumluftabhängigen Anlagen)Berechnung bzw. Dokumentation der ausreichenden LuftzufuhrHersteller

4. Durchführung der Abnahme

  • 🔹 Rohbauabnahme: durch Rauchfangkehrer vor Fertigstellung
  • 🔹 Gebrauchsabnahme: durch Rauchfangkehrer nach Abschluss aller Installations- und Bauarbeiten
  • 🔹 Funktions- und Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage
  • 🔹 Erstellung und Aushändigung des Abnahmeprotokolls (Abnahmebefund an die Behörde)

5. Nach der Abnahme

  • 📁 Alle Protokolle und Nachweise sammeln und aufbewahren (Bauakte, Versicherung, Behörde)
  • 📅 Kehr- und Überprüfungsintervalle laut Kehrplan / TFPO einhalten
  • ⚠️ Änderungen an Feuerstätte oder Abgasanlage nur mit neuerlicher Abnahme durchführen

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